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Stellungnahme zum 8. Organisationsschreiben

Der Landesrat der Lehrkräfte möchte zum 8. Organisationsschreiben des MBJS Stellung nehmen.
Das Gremium begrüßt den Schritt, die Ferien aufgrund der aktuellen Infektionslage und der Belastung aller an Schule direkt Beteiligten vorzuziehen. Die nun vom MBJS dazu in Auftrag gegebenen Maßnahmen, insbesondere für Grund- und Förderschulen, aber auch für Gymnasien mit LuBK-Anteil, erzeugen wiederum eine enorme zusätzliche Belastung, der ohnehin schon auf Verschleiß gefahrenen Kollegien und Schulleitungen.


Wir kritisieren, 

  • dass die Schulleitungen sich um die Anwerbung von Honorarkräften kümmern müssen, die aufgrund der Kurzfristigkeit vielfach nicht zur Verfügung stehen werden,
  • dass es keinen Anreiz für seit Langem be- und überlastete Lehrkräfte gibt, an unterrichtsfreien Tagen Mehrarbeit zu leisten, wenn ein zeitnaher Freizeitausgleich nicht möglich ist, „weil [dadurch] Unterrichtsausfall entstünde“,
  • dass die Betreuung nicht auf Horte oder freie Träger übertragen wurde, wie es in allen anderen Ferien sonst üblich ist,
  • dass angesichts der Gesamtzahl betroffener Schüler*innen insbesondere für die Schulleitungen an Grund- und Förderschulen ein immenser, kurzfristig zu leistender Verwaltungsaufwand (Information, Organisation, Koordination) entsteht, dem der Verwaltungsstundenpool für Schulleitungen an diesen Schulformen seit Langem nicht mehr gerecht wird, wir fordern deshalb eine gerechtere Stundenzuweisung für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten,
  • dass entgegen dem 6. Organisationsschreiben es nun zu keiner Entlastung der Schulen kommt. 

Zusätzliche Aufgaben: 

  • Elterninformationsschreiben verfassen und versenden,
  • Betreuungsbedarfe abfragen, erfassen, evaluieren, ans StSchA melden,
    v.a. mit Horten abstimmen, 
  • die Gruppenbildung unter Berücksichtigung des Hygieneplans Schule (d.h. mehrere kleine Gruppen – trotz der folgenden Durchmischung in Horten) organisieren, 
  • die pädagogisch-inhaltliche Ausgestaltung und Werbung und Gewinnung von Aufsichtskräften ggf. inklusive vertraglicher Vereinbarungen ausgestalten, 
  • im Falle der Anordnung von Mehrarbeit eine Sozialauswahl nach Abstimmung mit dem Lehrerrat der Schule treffen, 
  • Anordnung und ggf. Organisation einer „Vertretungssreserve“ planen und durchsetzen.

All diese Aufgaben kommen nun zusätzlich auf Kollegien und Schulleitungen zu, obwohl diese schon am Rande der Belastbarkeit sind!

Seit fast 20 Monaten sind die Schulen der Spielball eines nicht wirklich durchdachten Aktionismus zu Lasten von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften.