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Leistungsbewertung in der Grundschule

Folgende, erneute Anfrage zum Thema haben wir heute an das MBJS versandt.

Noch immer ist die Anzahl der schriftlichen Arbeiten für Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe nicht an die Pandemie angepasst worden, während im weiterführenden Bereich sogar gänzlich auf schriftliche Arbeiten verzichtet werden kann. 

Das Schuljahr 2020/21 hat 38 Schulwochen. Davon waren in den ersten drei Schulwochen verbindlichen Lernstandserhebungen durchzuführen, die eine Neueinführung von Unterrichtsinhalten nicht zuließ. In den Wochen vor Weihnachten und vor Ostern war jeweils die Präsenzpflicht ausgesetzt, so dass viele Kinder nicht für schriftliche Arbeiten erreicht werden konnten. Im Januar und Februar fand 6 Wochen lang ausschließlich Distanzunterricht statt. In einem Schreiben an die Grundschulen wurde darauf hingewiesen, nach der Schließung ab dem 22. Februar nicht gleich mit Tests einzusteigen, sondern die Kinder behutsam darauf vorzubereiten. Entsprechend wurde auf das sofortige Nachschreiben der für Januar/Februar fest geplanten schriftlichen Arbeiten verzichtet.

Weiterhin findet (voraussichtlich bis Schuljahresende, wenn die Schulen geöffnet bleiben) 16 Wochen lang Wechselunterricht statt und die Kinder sind davon also nur 8 Wochen in Präsenz. Insgesamt geht so die Hälfte des Präsenzunterrichts eines Schuljahres verloren.

Wenn Eltern aktuell entscheiden, Ihr Kind nicht zu testen, entscheiden sie damit auch, dass ihr Kind an schriftlichen Arbeiten teilnimmt, da es ein Betretungsverbot für die Schulen gibt. 

Kinder, die bei jeder Möglichkeit vom Präsenzunterricht befreit werden waren dann insgesamt nur 11 Wochen in der Schule. 

Für die restlichen Kinder findet nur so viel Unterricht statt, wie er in der jeweiligen Grundschule neben der vorrangig zu gewährleistenden Notbetreuung durchgeführt werden kann.

Entsprechend der VV Leistungsbewertung werden schriftliche Arbeiten von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt. Das Nachschreiben auf einer Parkbank für Kinder, die bei jeder Möglichkeit ausschließlich zu Hause lernen, ziehen wir nicht in Betracht.

Insgesamt findet damit maximal die Hälfte des Schuljahres in Präsenz statt. Die VV Leistungsbewertung lässt jedoch maximal das Ersetzen einer schriftlichen Arbeit durch eine mündliche zu.  Die Anzahl der verpflichtenden Arbeiten ist derzeit dieselbe wie ohne Pandemie. Rechnerisch sind 12 Klassenarbeiten in 11 bis 19 Unterrichtswochen möglich. 

Entsprechend pädagogischer Empfehlungen soll die Präsenzzeit aktuell vor allem für gemeinsames Lernen genutzt werden. Leistungsfeststellungen sollten nach Aussagen von Experten reduziert werden können, wenn Präsenzunterricht in großem Umfang ausfällt.  Themen, die ausschließlich im Distanzunterricht erarbeitet wurden, sollten zumindest in der Primarstufe (und Sek I) nicht Gegenstand von Leistungsfeststellungen sein. Aufgrund der notgedrungen häufig stattfindenden Leistungsfeststellung, sind die Zeiten und damit Möglichkeiten des Vermitteln neuer Lerninhalte oder gar des gemeinsamen Lernens sehr minimiert. Wir bitten noch einmal darum die Anzahl der schriftlichen Arbeiten den aktuellen Bedingungen anzupassen.