Sehr geehrte Lehrkräfte des Landes Brandenburg,
bestimmt wurden auch Sie bereits über die Vorbereitung und Durchführung der Schnelltests in der Schule informiert. Der Vorstand des LLR traf sich gestern in einer Videokonferenz und diskutierte intensiv die Erwartungen an die Schule im Zusammenhang mit der Durchführung der Tests. Daraus entstand der Brief an die Ministerin, den Sie bestimmt schon auf unserer Homepage gelesen haben. Er ist nochmals an diese Nachricht angefügt. Bereits am heutigen Nachmittag erhielt ich einen Anruf aus dem Ministerbüro und kurz zuvor per Mail eine Antwort auf unseren Brief, die Sie ebenfalls der Anlage entnehmen können.
In der weiteren Auseinandersetzung mit den erwarteten Handlungen durch die Lehrkräfte wurde die Anleitung zum Austausch der Packungsinhalte genauer betrachtet (ebenfalls siehe Anlage)
Achtung!!!!!!!Lehrerinnen und Lehrer sind i.d.R weder Mediziner noch medizinisches Personal oder Apotheker, die zum Herstellen eines Medizinproduktes für den Endverbraucher befugt sind.Als Beamtinnen und Beamten müssen wir bei unserer/unserem Vorgesetzen REMONSTRIEREN, d.h.: Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen.
Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
Liebe Lehrkräfte,
anbei findet ihr alle Dokumente und Schriftwechsel! Bitte informiert auch eure KollegInnen, damit auch sie keine unrechtmäßige Handlung begehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Mülhens-Hackbarth