In einer Videokonferenz am 30.11.2020 hat sich der Vorstand der Landesrats der Lehrkräfte auf grundlegende Fragen an das MBJS in Bezug auf die Eindämmungsverordnung vom 27.11.2020 geeinigt und diese umgehend an das Ministerium gerichtet.
Diese wollen wir hier veröffentlichen:
Sehr geehrte Frau Ministerin Ernst,
mit den Durchführungsbestimmungen, die die Schulen heute Mittag erreichten, wurde eine umfassende Irritation in den Lehrerzimmern ausgelöst, denn eine Reihe von Fragen konnten von der Schulleitung nicht eindeutig erlesen werden.
Trotzdem bestand sofortiger Handlungsbedarf, da alle Maßnahmen bereits ab morgen umzusetzen sind und alle Eltern informiert werden müssen.
Die zugehörige Eindämmungsverordnung erreichte die Schulen am Nachmittag, nachdem die meisten Informationen an Kollegien bzw. Eltern bereits verteilt waren. Daraufhin müssen einige Informationen neu präzisiert und Elterninformationen zum Teil neu verfasst werden.
Eine vollständige Umsetzung der Eindämmungsverordnung ab dem 01.12.2020 ist demnach nicht zu erwarten.
Folgende Fragen sind auch jetzt noch offen:
- Kitas und Grundschulen arbeiten in enger Kooperation, jedoch nicht nach den gleichen Vorgaben. Zunächst müssen jetzt auch Eltern junger Kita-Kinder informiert werden, dass sie auf dem Schulhof ein MNB tragen müssen, wenn sie diesen auf dem Weg zur Kita nutzen.
Das Tragen der MNB ist nicht einheitlich geregelt. Während Kinder einer Grundschule am Vormittag auch während der Hofpause eine MNB tragen, können sie diese am Nachmittag auf demselben Schulhof weglassen. Wie erläutere ich dies jüngeren Schulkindern und den Eltern?
- Nicht nur im Anfangsunterricht tragen Lehrkräfte jetzt eine MNB. Dabei ist es für viele Kinder wichtig, genau auf den Mund der Lehrkraft zu blicken, um beispielsweise m oder n zu unterscheiden. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
- Nur sehr wenige Schulen (wenn überhaupt) werden einen Personalüberschuss haben, um den Sportunterricht in zwei Gruppen durchführen zu können. Vielmehr wird erwartet, dass auch junge Grundschulkinder theoretischen Sportunterricht durchführen, während sie gerade die Bewegung als Ausgleich dringend benötigen. Welche didaktischen Materialien empfehlen Sie für die Umsetzung theoretischer Sportstunden im Anfangsunterricht über mehrere Stunden?
Wanderungen oder Spaziergänge sind als Alternative aus mehreren Gründen nicht möglich.
- Im öffentlichen Raum dürfen nur zwei Haushalte zusammentreffen.
- Mehrere Stunden mit verschiedenen Klassen im Freien sind auch Sportlehrer*innen bei winterlichen Temperaturen nicht zuzumuten.
- Widersprüchlich stellt sich ebenfalls der Weg für die Schülerinnen und Schüler dar: auf dem Schulhof können sie in Gruppen stehen, gehen sie zu dritt aus dem Schultor, treffen mehr als zwei Haushalte zusammen – das darf nicht sein. Im Bus sitzen sie dann wieder nebeneinander. Diese Dinge können wir Schülern und Eltern nur mitteilen, jedoch nicht erklären. Was soll damit erreicht werden?
- In der Jahrgangsstufe 12 findet bereits jetzt an einige Schulen die mündliche Leistungsfeststellung in den modernen Fremdsprachen statt. Darin geht es um die direkte Kommunikation. Ist hier eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die MNB zu erwarten?
- Alle Schulen haben Distanzlernkonzepte entwickelt, die Familien und Lehrerinnen schützen sollen. Diese werden jeder neuen Verordnung angepasst. Im Fall einer Inzidenz ab 200 beschreibt Punkt 8 der Organisation des Schuljahres 2020/21 die Umsetzung eines rollierenden Unterrichtsystems an einem Gymnasium ausschließlich für die Jahrgangstufe 11. Alle anderen Schülerinnen und Schüler gehen weiterhin „normal“ zur Schule.
Die Entwicklung eines rollierenden Systems ist im Kurssystem sehr aufwändig und kann nicht vermeiden, dass „halbierte“ Kurse sehr unterschiedlich groß sind oder Schüler*innen Freiblöcke haben, in denen sie sich wahrscheinlich in Gruppen aufhalten. Die Bereitstellung von Räumen – wenn vorhanden – könnte auch zu Gruppenbildungen führen. Aufsichtsführendes Personal steht nicht zur Verfügung. Steht der erwartete Nutzen im Verhältnis zum organisatorischen Aufwand?
Wie ist die Durchführung von Klausuren geplant? Kommen dann doch wieder alle zusammen?
Wie werden die Lehrkräfte geschützt, die in allen Lerngruppen unterrichten?
Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang auch die digitale Begleitung der jeweiligen Lerngruppe in der Schule durch die Schülerinnen und Schüler zu Hause. Gerade im ländlichen Raum ist eine dafür notwendige Internetgeschwindigkeit zu Hause nur selten vorhanden.
- Ziel sollte es auch sein, weniger Personen in den öffentlichen Raum oder in die öffentlichen Verkehrsmittel zu schicken. Wir schlagen vor, tageweise unterschiedliche Jahrgänge zu Hause zu lassen (heute die 8., morgen die 9. Klassen…). Für einen Tag Homeoffice können Übungsaufgaben zusammengestellt werden, die in den darauffolgenden Stunden einbezogen werden können. So würde nur eine geringe Last des Ausfalls auf jede und damit auch auf die 11. Jahrgangsstufe fallen und die öffentlichen Verkehrsmittel wären trotzdem nicht mehr ganz so voll.
- Kolleginnen und Kollegen planen gern im Voraus langfristig ihre Stunden, jedoch gilt dieser Plan für nur drei Wochen. Bleiben wir in der geplanten Zeitschiene für die Abschlussklassen, wenn doch eine Klasse/Schule in Quarantäne geschickt wird? Welche Maßnahmen sind vorbereitet, falls dies nicht so ist?
- Weiterhin schlagen wir vor, die Ferien um drei Tage in das Jahr 2021 zu verlängern. Der 1. Januar wird wahrscheinlich von einigen fröhlich erwartet und bereits am 4. Januar ist der 1. Schultag nach den Ferien. Wir schlagen vor, diesen auf den 7. Januar zu verlegen, um eventuelle Ansteckungen bereits vor Schulbeginn zu erkennen und weniger Infektionsgefahr in die Schulen zu bringen. Bei rechtzeitiger Planung können die Schülerinnen und Schüler für diese Zeit Aufgaben erhalten, die sie zu Hause lösen.
- Dies könnte gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Schulleitungen senken, die die Aufgaben für das Gesundheitsamt übernehmen müssen, um Quarantäne-Klassen zu informieren.